Wurzelbehandlung

Was ist das eigentlich genau?

Wie der Name schon sagt, behandeln wir bei einer Wurzelbehandlung die Zahnwurzel. Dafür öffnen wir den Zahn – das kann ein Schneidezahn oder ein Backenzahn sein – um die Wurzelkanäle reinigen und desinfizieren zu können. Dafür wird der jeweilige Wurzelkanal oder werden die Kanäle gespült und häufig auch etwas geweitet. Die Behandlung endet in der Regel mit einer Füllung des Wurzelkanals, einer Abdichtung des Hohlraums und einer Überkronung des Zahns.

Wann ist eine Wurzelbehandlung erforderlich?

Das Innenleben eines Zahns besteht aus Wurzeln und feinen Kanälen. Die Wurzeln enthalten Blutgefäße und Nervengewebe. Wird eine Karies nicht rechtzeitig entdeckt und behandelt, kann der Karies und damit die Entzündung bis ins Zahnmark gehen, was sehr schmerzhaft ist. Entzündet sich auch das Zahnmarkt, spricht man von einer Wurzelspitzenentzündung. Sowohl die tiefe Karies als auch die Wurzelspitzenentzündung müssen direkt bekämpft werden, was nur mit einer Reinigung der Wurzelkanäle geschehen kann.

Außer von einer nichtbehandelten Karies kann eine Wurzelspitzenentzündung auch durch Parodontitis und andere Bakterien hervorgerufen werden.

Der Behandlungsverlauf

Wie gehen wir vor bei einer Wurzelbehandlung?

Eine Wurzelbehandlung besteht aus mehreren Behandlungsschritten. Die Behandlung beginnt mit einer Röntgenaufnahme, um festzustellen, wie lang die Wurzel ist oder die Wurzeln sind. Nach einer örtlichen Betäubung öffnen wir Ihren Zahn. Dank der Betäubung spüren Sie davon jedoch nichts.

Nun reinigen wir mit speziellen Instrumenten die Nervenhöhle und die Wurzelkanäle. Dabei wird entzündetes und/oder abgestorbenes Gewebe entfernt. Anschließend wird die Wurzel mit einer antibakteriellen Lösung gespült. Wenn alles gut gereinigt ist, füllen wir die Wurzel und den entstandenen Hohlraum mit einer speziellen Füllung. Je nach Größe des Hohlraums kann der Zahn mit einer herkömmlichen Füllung versiegelt oder aber muss er überkront werden. Es kann sein, dass Sie zur Sicherheit für eine abschließende Behandlung ein Antibiotikum von uns bekommen.

Für eine Wurzelbehandlung ohne Herstellung der Krone müssen Sie ungefähr eine Stunde einplanen.

Risiken einer Wurzelbehandlung

Kann bei der Wurzelbehandlung etwas schief gehen?

Die Wurzelbehandlung als solche stellt kein Risiko dar. Man muss jedoch bedenken, dass Wurzelkanäle sehr schmal und fein sind und sich obendrein verästeln können. Das macht einen solchen Eingriff anspruchsvoll und es kann passieren, dass in einer ersten Sitzung nicht alle Entzündungsherde entfernt werden konnten. In dem Fall müssen wir das Füllungsmaterial herausnehmen und die Behandlung wiederholen. Auch kann es sein, dass wir die Bakterien direkt im Wurzelkanal mit einem Medikament behandeln.

Führt auch das nicht zum Erfolg und zeigt es sich, dass eine Wurzelfraktur oder eine Wurzelresorption vorliegt, führen wir eine sogenannten Wurzelspitzenresektion durch. Dabei handelt es sich um einen kleinen chirurgischen Eingriff, bei der wir an der Wurzelspitze das Zahnfleisch lösen. Wir entfernen die Wurzelspitze und falls erforderlich weiteres entzündetes Gewebe. Jetzt können wir die Wurzel von der nun offenen Spitze aus reinigen und füllen. Da bei diesem Eingriff auch ein Teil des Knochens freigelegt wird, muss der Knochen hier wieder heilen.

Haben Sie Zahnschmerzen?

Wenn Sie Zahnschmerzen haben, heißt das nicht zwangsläufig, dass eine Wurzelbehandlung nötig ist. Auch eine Karies kann Schmerzen verursachen. Vereinbaren Sie auf alle Fälle einen Termin in unserer Praxis, damit wir die Ursache für Ihre Schmerzen feststellen und behandeln können.

Gibt es alternative Behandlungs-möglichkeiten?

Tatsächlich ist die Wurzelspitzenresektion bereits die Alternative zur Wurzelbehandlung. Die letzte Alternative Behandlungsmöglichkeit besteht dann nur noch aus dem Entfernen des entzündeten Zahns. Lesen Sie dazu auch unseren Artikel über Zahnimplantate.

Kosten für eine Wurzelbehandlung

Wer trägt die Kosten für meine Wurzelbehandlung?

Die Kosten für eine Wurzelbehandlung sind mitunter davon abhängig, ob der Zahn gefüllt werden kann oder überkront werden muss. Grob können Sie ohne Überkronung mit ca. 600 Euro rechnen.

Die Krankenkasse übernimmt die Gesamtkosten, wenn der Zahn eingestuft wird als „erhaltungswürdig“. Das heißt, dass die Wahrscheinlichkeit auf eine erfolgreiche Wurzelbehandlung sollte gegeben sein. Ist dem nicht so sein, kann es passieren, dass die Krankenkasse nur einen Teil der Kosten trägt.

Sie bekommen von uns vor der Behandlung selbstverständlich einen Kostenvoranschlag, den Sie bei Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung einreichen können. Falls Sie weitere Fragen zur Kostengestaltung haben, sprechen Sie uns bitte an.

Das persönliche Gespräch

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